Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Unterrichtsentgelt wird in regelmässigen monatlichen Beiträgen entrichtet. Während der Schulferien wird kein Unterricht erteilt. Bei uns gibt es keine Verpflichtung zu Jahresverträgen, wir schliessen Verträge mit überschaubaren Laufzeiten ab 3 Monaten!
Instrumental- und Gesangsunterricht
Im Entgelt ist eine wöchentliche Unterrichtseinheit von 45 oder 30 min Dauer enthalten.
30 min/Woche 78,00 €/Monat
45 min/Woche 112,00 €/Monat
(Auch möglich: 60 min/Woche, bitte anfragen)
Der Unterricht findet in der Regel als Einzelunterricht statt, Gruppenunterricht und Preise dafür auf Anfrage.
Für die Teilnahme am Ensemblespiel mit regelmässigen Proben in unseren Räumlichkeiten erheben wir für Schüler unserer Schule einen pauschalen Unkostenbeitrag von 14,00 €/Monat.
Für die Teilnahme an den Chorproben erheben wir ein Entgelt von 36,00 €/Monat für Externe und 31,00 €/Monat für Schüler von TonArt.
Studienvorbereitung
bieten wir im normalen Pensum des Instrumentalunterrichts an, aber für Eilige auch in einem Intensivkurs mit wöchentlichen Doppelstunden à 90 min. Die Studienvorbereitung betrifft das Fach Klavier oder Gitarre und beinhaltet Tonsatz und Gehörbildung. Sie ist geeignet für angehende Studenten der musikalischen Hochschulen. Für den Intensivkurs beträgt das monatliche Entgelt 222,00 €.
Musiknest
umfasst einen wöchentlich stattfindenden Gruppenkurs von 45 min Dauer für jeweils 4-5 Paare aus einem Kind im Alter zwischen 1,0 und 3 Jahren sowie einem Erwachsenen. Das monatliche Entgelt beträgt pro Paar 43,00 €.
Klangwolke
umfasst einen wöchentlich stattfindenden Gruppenkurs von 45 min Dauer für jeweils 6-8 Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren. Das monatliche Entgelt beträgt pro Kind 39,00 €.
Tam Tam
umfasst einen wöchentlich stattfindenden Gruppenkurs von 45 min Dauer für jeweils 4-6 Kinder im Alter zwischen 5 und 7 Jahren, sehr rhythmusbetont und ein wenig anspruchsvoller als für die vorhergehende Altersgruppe. Das monatliche Entgelt beträgt pro Kind 39,00 €.
Diese AGB (Stand Januar 2025) ersetzen alle früheren Fassungen.